Rechtsanwalt Seekopp ist durch die Rechtsanwaltskammer Berlin der Titel

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

verliehen worden.

Hierfür sind besondere theoretische und praktische Kenntnisse nachzuweisen. Voraussetzung einer Verleihung ist u.a. gem. §§ FAO, einen mindestens 120 stündigen Lehrgang besucht zu haben, einen Klausurenkurs zu bestehen und mindestens 120 einschlägige Fälle innerhalb der letzten drei Jahre bearbeitet zu haben. Diese Unterlagen sind einem Fachgremium vorzulegen, das auch zu einem Fachgespräch laden kann. Der Titel verpflichtet zum regelmäßigen Nachweis des Besuchs von Fachveranstaltungen bzw. Fortbildungsmaßnahmen oder einer mindestens jährlichen Veröffentlichung eines Fachaufsatzes. 

Herr Seekopp hat den Fachanwaltskurs bereits im Jahr seiner Einführung 2006 besucht und weist seit 2007 jährlich seine Qualifikation der Rechtsanwaltskammer nach.