Hinweise für Biet- und Kaufinteressenten in Zwangsversteigerungsverfahren
1) Erkundigen Sie sich bitte als erstes bei der betreibenden Gläubigerin/Bank, ob sie Ihnen ihre Preiserwartungen benennt. Denn unabhängig von gesetzlichen Wertgrenzen ist es allein deren Entscheidung, ob einem Eigentumsübergang in der Versteigerung zugestimmt wird. Oftmals erübrigen sich so aufwendige Ermittlungen.
2) Nur die Gläubigerin weiß, ob ein Erwerb auch außerhalb des Versteigerungsverfahrens möglich ist. Dies setzt u. a. voraus, dass der Eigentümer/Schuldner die Immobilie freiwillig verkauft.
3) Als Zwangsverwalter liegt mir das Verkehrswertgutachten und das Grundbuch grundsätzlich nicht vor. Ich gebe weder meine Einschätzungen über eine Immobilie weiter, noch berate ich Sie in rechtlichen Angelegenheiten.
4) Die Veräußerung von Immobilien ist nicht meine Aufgabe; für Besichtigungen werde ich nicht vergütet. Weder werde ich vermietete Räumlichkeiten noch von den Eigentümern/Schuldnern selbst genutzte Immobilien vorführen. Ich überlasse oder verschicke keine Mietverträge, Wirtschaftspläne, Protokolle, Abrechnungen usw.
5) Machen Sie sich mit den Regelungen in der Versteigerung bekannt.
6) Falls Sie Fragen zu Versteigerungsobjekten haben, die die Verwaltung betreffen, beantworte ich gerne Ihre E-Mail, die Sie an information@seekopp.de senden.